Die Bundesregierung will die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 schneller erreichen. Damit Bauherren zukünftig mehr erneuerbare Energien einsetzen, wurde die Förderung für Neu- und Bestandsbauten angepasst. Was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Sie im News-Artikel.

Die Bundesregierung hat die Förderung für energetische Baumaßnahmen im Neubau und Bestand weiterentwickelt und bündelt die Maßnahmen seit Anfang 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Seit Juli 2021 lösen nun die KfW-Programme Wohngebäude – Kredit 261 und 262 die bisherigen Programme ab. 

Mit der Neustrukturierung will der Bund die Klimaziele 2030 im Gebäudesektor schneller erreichen. Bis 2045 will man klimaneutral sein. Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster dazu: „Die Potenziale zur CO2-Einsparung sind gewaltig, besonders dann, wenn dabei auch die Chancen der Digitalisierung und der Erneuerbaren Energien genutzt werden.“ Mit dem BEG wolle man einen Anreiz schaffen, mehr in erneuerbare Energien zu investieren. 

Verschiedene Maßnahmen, aber nur ein Förderantrag

Für Hauseigentümer bringt die vereinheitlichte Förderstruktur im BEG mehr Flexibilität und klare Abläufe. Denn auch, wenn man zukünftig mehrere Maßnahmen beantragen will, muss nur ein Antrag gestellt werden. Fördermaßnahmen lassen sich in Zukunft durch einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Investitionszuschuss durch die KfW oder das BAFA realisieren.

Allerdings sind auch die neuen Förderungen an Bedingungen geknüpft, die zum Teil strenger gefasst sind. Voraussetzung für eine Förderung ist zum Beispiel, einen Energieeffizienz-Experten aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden. Das Erstgespräch muss auf einem Formular der KfW-Bank dokumentiert werden und zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner vorliegen, damit der Kredit beantragt werden kann.

Die wichtigsten Neuerungen im BEG für Bauherren auf einen Blick:

  • Förderangebote rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich zukünftig zentral mit nur einem Antrag bei der KfW oder dem BAFA beantragen. 
  • Die Effizienzhaus-Standards wurden geändert: Neu sind das Effizienzhaus EE und das Effizienzhaus NH. Das Effizienzhaus EE wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien erreicht wird. Ein Effizienzhaus NH ist ein Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat. 
  • Digitalisierungsmaßnahmen, die zur positiven Energiebilanz eines Hauses beitragen, werden ebenfalls gefördert.
  • Einzelmaßnahmen , die nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten ebenfalls eine bessere Förderung. 


Unser Tipp für Bauherren, die gerade ihre Baumaßnahme planen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat häufig gestellte Fragen in einem ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.