Der Hausbau steht an? Um Gefahren zu reduzieren und sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, sollten Sie Ihre Baustelle umfassend sichern.

Eine fehlerhaft gesicherte Baustelle ist kein Kavaliersdelikt. Denn mit einer Baustelle schaffen Sie als Bauherr eine Gefahrenquelle, die es laut Verkehrssicherungspflicht zu sichern gilt: „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.“ Das gilt auch für Baustellen im privaten Hausbau. Kommt man dem nicht nach, kann das laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB $ 823) zu Schadensersatzforderungen führen. Der wirkungsvollste Schutz dagegen lautet: Gefahren von vornherein verhindern.

Typische Maßnahmen zur Baustellensicherung

Jeder Bauherr ist dazu verpflichtet, die Baustelle zu sichern. Aber was bedeutet das? Warnschilder wie „Das Betreten der Baustelle ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ reichen nicht aus, um eine Baustelle zu sichern. Sie sind schlichtweg unterstützende Maßnahmen. Auch das rote Absperrband ist nicht ausreichend, da es sich leicht überwinden lässt. Um den Zutritt zu verwehren, sichert ein geschlossener Bauzaun hingen Schutz. Denn er sollte spätestens nach Verlassen der Baustelle geschlossen sein, regelmäßig überprüft und defekte Stellen umgehend instandgesetzt werden. Warnschilder, Absperrbänder oder Planen schaffen zusätzlichen Schutz bei der Baustellensicherung. Während Signalleuchten für Sichtbarkeit im Dunklen sorgen.

Baustellen im Straßenverkehr

Sofern sich die Bauarbeiten auf den Straßenraum auswirken, gelten ebenso strenge Vorschriften. Ob Container am Straßenrand, ein in die Straße hineinragendes Baugerüst oder der Kran müssen vor Baubeginn von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Das selbstbestimmte Aufstellen von Verkehrsschildern oder Lichtkegeln reicht an dieser Stelle nicht aus. Denn all das regeln die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).

Lässt sich die Verkehrssicherungspflicht übertragen?

Zwar können Sie die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich an Dritte übertragen, zum Beispiel an das Bauunternehmen oder einen Architekten. Sofern Sie allerdings den Eindruck haben, die Baustelle sei unzureichend gesichert, müssen Sie dennoch auf Grundlage der Sorgfaltspflicht eingreifen. Aus diesem Grund empfehlen wir Bauherren immer den Abschluss einer Bauherrnhaftpflichtversicherung, die bereits im Hausbau-Schutzbrief von Town & Country Haus inklusive ist.