Entlastung bei Darlehenstilgung, Zinszahlungen, Versicherungsbeiträgen
Oft haben Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt übrigens auch für Hauseigentümer. Mit dem Unterschied, dass die finanzielle Hilfe vom Staat hier „Lastenzuschuss“ heißt. Wichtigste Voraussetzung: Der Hauseigentümer und seine Familie müssen das Heim selbst bewohnen.
Rechtliche Grundlage für beide – das Wohngeld, das oft auch „Mietzuschuss“ genannt wird, und den Lastenzuschuss – ist § 1 Wohngeldgesetz (WoGG). Grundsätzlich gilt: „Anspruch auf Lastenzuschuss besteht, sobald ein Hauseigentümer und seine Familie finanziell nicht mehr in der Lage sind, die Wohnkosten zu bestreiten“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Lastenzuschussfähig, so der Fachbegriff, sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim anfallen.
Die Details:
- Mithilfe des Lastenzuschusses kann sich der Staat an den Ausgaben für Zins und Tilgung eines Hypotheken-Darlehens beteiligen
- Vorraussetzung: Mit dem Kredit wird der Bau, der Kauf oder die Sanierung bzw. Modernisierung eines selbst genutzten Eigenheims finanziert
- Zuschussfähig sind auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die im Zusammenhang mit einem Eigenheim anfallen
Gleiches gilt für die Eigenheim-typischen Versicherungen, insbesondere die Wohngebäudeversicherung.
Schließlich kann ebenso der finanzielle Druck, der aus den stetig steigenden Heizkosten resultiert, durch den Lastenzuschuss verringert werden.
„Nicht allein wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, kann vom Lastenzuschuss profitieren“, erklärt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo. Als Anspruchsberechtigte infrage kommen auch Häuslebauer, die ihr Eigenheim auf einem Erbbaugrundstück errichtet haben, die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, sofern das Objekt mehr als drei Wohnungen hat, von denen eine selbst bewohnt wird, sowie die Inhaber von Nießbrauchs- und lebenslangen Wohnrechten.
Die Höhe jeder staatlichen Sozialleistung, nichts anderes sind Lastenzuschuss und auch Wohngeld, hängt üblicherweise von einigen unterschiedlichen Kriterien ab. Sobald also ein Hauseigentümer zweifellos den Anspruch auf Lastenzuschuss hat, entscheiden folgende Details darüber, wie viel er und seine Familie erhalten:
- die Zahl der Familienmitglieder, die das Haus bewohnen,
- das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen
- sowie die Höhe der Belastungen, die im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen und zugleich zuschussfähig sind.
Wichtig: Der Lastenzuschuss für Hauseigentümer und das Wohngeld für Mieter werden ausschließlich auf Antrag gewährt. So will es § 22 WoGG. Städte und Gemeinden und oft auch Landkreise haben eigene Wohngeldstellen. Dort werden die Anträge geprüft und die Höhe des Lastenzuschusses bzw. des Wohngeldes berechnet.
Weitere Infos im Internet unter www.wohngeld.org
Ich finde es absolut in Ordnung, wenn Familien mit viel Kinder etwas mehr Zuschuss erhalten, die tragen auch ne große Last!
Hallo,
vom Lastenzuschuss habe ich auch nur zufällig erfahren. Weiß nicht ob das an mir liegt, aber bin immer wieder überrascht was es für Zuschüsse vom Staat gibt, die man gar nicht kennt oder mitbekommt. Konnte hier lesen http://dein-wohngeldrechner.de/lastenzuschuss/, dass der Zuschuss unter bestimmten Umständen für mehr als 12 Monate gezahlt werden kann.
Können Sie mir sagen welche Umstände das sein können?
Danke sehr.
Hallo Steffen, ob der Zuschuss auch länger als 12 Monate gezahlt werden kann, muss mit der zuständigen Wohngeldstelle besprochen werden. Das ist dann eine Ermessenssache des Amtes.
Lastenzuschuss? Noch nie davon gehört – deswegen sind die hier publizierten Informationen wirklich als sehr wertvoll zu bezeichnen. Ich meine ich lesen den Blog von Town & Country regelmäßig, aber woher sollen die Menschen, welche sich zum Beispiel auf diesem Blog hier nicht aufhalten von solchen Ratschlägen erfahren? Vielen Dank für die Informationen.
Lieber Hans-Dieter, vielen Dank für Deinen Kommentar und Dein Lob! Wir weisen auch immer auf unserer Facebook-Seite, unserem Twitter-Profil und auf unserer g+ Seite auf aktuelle Artikel hin – schau doch mal vorbei und teile die Hinweise mit Deinen Freunden!
Ein sehr informativer Artikel. Viele wissen vermutlich gar nicht, dass es solche Mögiichkeiten überhaupt gibt. Da sind solche Informationen, wie hier auf dieser Seite, doch sehr hilfreich und in einer Notsituation eine sehr große Hilfe, um doch noch eine vernünftige Lösung zu finden.
Lieber Maximilian, freut uns sehr, dass Dir unsere Blog-Artikel helfen!