Verzögerungen auf der Baustelle können hohe Zusatzkosten nach sich ziehen. Ein Kostentreiber, der nicht unterschätzt werden darf, sind die Bereitstellungszinsen. Wie stark diese zu Buche schlagen und wie sie sich vermeiden lassen, erfahren Bauherren hier.
Der Tag, an dem der erste Spatenstich auf dem Grundstück getan wird, ist für die meisten Bauherren einer der größten Meilensteine. Von nun an kann man Tag für Tag beobachten, wie das Eigenheim wächst – das ist zumindest die Idealvorstellung. Doch die Realität sieht derzeit anders aus: Aufgrund von Materialengpässen und Handwerkermangel gerät so manche Baustelle ins Stocken. Das kann die Bauherren teuer zu stehen kommen. Nicht nur, dass sie länger Miete zahlen müssen als ursprünglich kalkuliert, die Bereitstellungszinsen belasten zusätzlich das Haushaltskonto.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Baufinanzierungen sind zweckgebunden: Das Darlehen wird nicht komplett, sondern in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt. Diese richten sich nach dem Baufortschritt. Auch wenn der Kreditnehmer die Teilbeträge nicht zum vereinbarten Termin abrufen kann, muss die Bank ihm trotzdem die gesamte Darlehenssumme bereitstellen. Sie kann das Geld weder gewinnbringend anlegen, noch erhält sie dafür Zinsen. Diesen Ausfall lässt sie sich von den Bauherren in Form von Bereitstellungszinsen bezahlen.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an. Die Höhe hängt vom Ermessen der Bank ab. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat. Bei einer Restsumme von 150.000 Euro macht das bereits 375 Euro.
Die Extra-Gebühren werden dann fällig, wenn die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist. Sie beginnt meist mit dem Abschluss des Kreditvertrags und läuft unterschiedlich lange. Bei einigen Kreditinstituten beträgt sie nur zwei bis drei Monate, bei anderen ein Jahr.
Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?
Bereitstellungszinsen können nicht immer komplett vermieden werden. Aber sie lassen sich zumindest reduzieren:
- Bereitstellungsfreie Zeit verhandeln
Grundsätzlich ist die bereitstellungsfreie Zeit frei verhandelbar. Möchten Bauherren die Zeitspanne ausdehnen, müssen sie jedoch mit einem Zinsaufschlag auf die gesamte Darlehenssumme rechnen.
- Hausbau und Finanzierung aufeinander abstimmen
Nur wer die genauen Auszahlungen kennt, weiß, wie lange die bereitstellungsfreie Zeit ausfallen sollte. Es ist empfehlenswert, mit dem Baupartner einen Zahlungsplan als Teil des Bauvertrags zu vereinbaren.
- Fremdkapital vor Eigenkapital
Im Normalfall gilt: Erst wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist, kann auf das Fremdkapital zurückgegriffen werden. Unter Umständen akzeptiert die Bank, dass ein Teil des Eigenkapitals zurückgehalten wird.
- Finanzierungsangebote genau vergleichen
Beim Angebotsvergleich sollten sich Bauherren nicht von günstigen Zinsen blenden lassen. Stattdessen müssen alle Konditionen genau unter die Lupe genommen werden.
Unterstützung vom unabhängigen Finanzierungsservice
Die Suche nach einem passenden Finanzierungspartner kostet Zeit und Nerven. Wer sich für Town & Country Haus entscheidet, erhält auf Wunsch Unterstützung vom bankenunabhängigen Finanzierungsservice: Er vergleicht die Angebote zahlreicher regionaler und überregionaler Kreditinstitute, findet stets die besten Konditionen und hat den Vorteil: mindestens sechs Monate ohne Bereitstellungszinsen. So erhalten Bauherren die Finanzierung, die zu ihnen passt.
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