Auch wenn es die Familie ist – wer gemeinsam mit seinen Eltern ein Massivhaus plant, sollte einige rechtliche Fragen klären. Mit klaren Regelungen können Konflikte während und nach dem Bau vermieden werden.

Das Leben in einem Drei-Generationen-Haushalt wird für immer mehr Menschen zu einer attraktiven Alternative. Die Großeltern können mehr Zeit mit ihren Enkelkindern verbringen und einmal einspringen, wenn es bei den berufstätigen Eltern knapp wird. Alle Bewohner profitieren von der gegenseitigen Unterstützung.

Nicht nur das gemeinsame Leben macht den Bau eines Mehrgenerationenhauses attraktiv. Vor allem angesichts besonders hoher Grundstückspreise in Ballungsgebieten ist der Bau eines Mehrfamilienhauses eine attraktive Alternative. Wer zusammen baut, teilt sich auch die Kosten.

Damit der Bau eines Mehrgenerationenhauses entspannt und konfliktfrei verläuft, ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich gut verstehen und tolerant sind. Dies gilt nicht nur bei der Auswahl des Hauses und des Grundstückes, sondern auch für das künftige Zusammenleben. Aber egal wie gut das Verhältnis und Vertrauen innerhalb der Familie ist: für einen reibungslosen Ablauf beim Hausbau sollten gewisse Rechtsfragen geregelt werden.

Mehrgenerationenhaus bauen – das gilt es rechtlich zu beachten

Wer gemeinsam mit seinen Eltern plant ein Haus zu bauen, kann für diesen Zweck zum Beispiel eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen.

Im Rahmen der GbR wird beim Notar ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. In diesem wird zum Beispiel geregelt wie die Finanzierung untereinander aufgeteilt wird. Außerdem werden auch Festlegungen zur künftigen Nutzung der Immobilie getroffen, also zum Beispiel wer welchen Bereich des gemeinsamen Hauses nutzt. Ist das Haus dann fertig gebaut, wird die GbR wieder aufgelöst und das Eigentum an die Gesellschafter übertragen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass nur eine Partei den Bau eines Mehrgenerationenhauses finanziert und dann ein Teil des Hauses vermietet. Vorteil dabei ist: baut zum Beispiel der Sohn das Haus und vermietet es dann an seine Eltern, kann er als Vermieter Bau- und Instandhaltungskosten steuerlich geltend machen.

Wer sich zusammen mit seinen Eltern für den Hausbau entschließt, sollte sich auf jeden Fall von einem Fachmann zu den rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten beraten lassen.

Nicht jedes Haus ist perfekt für einen Drei-Generationen-Haushalt

Beim Bau eines Mehrgenerationenhauses ist es wichtig, dass jede Generation und jeder Bewohner seinen eigenen Rückzugsbereich hat. Im Idealfall wohnt die ältere Generation ebenerdig und die Wohnung bietet Möglichkeiten für den altersgerechten Umbau. Die jüngere Generation braucht eher Platz für die Kinder zum Toben.

Ein Beispiel für einen Haustyp, der sich für den Bau eines Mehrgenerationenhauses eignet, ist das Domizil 192. Es bietet Platz für zwei Familien unter einem Dach. Trotzdem ist das Domizil im Vergleich zu anderen Mehrfamilienhäusern kompakt gebaut und findet deshalb auch auf kleineren Grundstücken Platz.