Wer baut was wo und zu welchem Preis? In Zukunft könnten die Bundesländer bei diesen Fragen mehr Mitspracherecht haben. Das sieht zumindest ein Kompromissvorschlag zur Novelle des Baugesetzbuchs vor. Worum es genau geht und welche Auswirkungen der Gesetzesentwurf für private Bauvorhaben hat, klärt dieser Beitrag.

Seit fast einem Jahr streitet die große Koalition über die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB). Die BauGB-Reform sieht zahlreiche neue Instrumente für Städte und Gemeinden vor, um einerseits schneller neuen Wohnraum zu schaffen und andererseits bestehende Wohnungen zu erhalten. Dieser erweiterte Handlungsspielraum stößt jedoch bei großen Teilen der Unionsfraktion auf Ablehnung. Ein Kompromissvorschlag sieht nun vor, den Ländern mehr Mitspracherecht einzuräumen.

Neue Instrumente zur Schaffung von Wohnraum

In Deutschland kämpfen viele Städte und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Um die Situation zu entschärfen, soll den Kommunen eine Reihe planungsrechtlicher Instrumente an die Hand gegeben werden. Die Baugesetzbuch-Novelle beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:

  • Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen:

Geplant ist, dass örtliche Behörden die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zunächst genehmigen müssen. Dadurch sollen bezahlbare Mietwohnungen erhalten und Mieter vor der Verdrängung aus ihren Wohnvierteln geschützt werden.

  • Baugebote:

Gemeinden sollen Eigentümer ungenutzter Grundstücke leichter als bisher zum Bauen verpflichten können, soweit dringender Wohnbedarf herrscht. Kommen die Eigentümer dem Baugebot nicht nach, können die Gemeinden das Grundstück selbst übernehmen.

  • Erweitertes Vorkaufsrecht:

Für brachgefallene oder weitgehend unbebaute Grundstücke sollen Kommunen zudem ein besonderes Vorkaufsrecht erhalten.

  • Einführung von sektoralen Bebauungsplänen:

Mit diesem neuen Instrument könnten Gemeinden in Neubaugebieten flächendeckend eine Sozialwohnungsquote vorschreiben.

Geht es nach dem Vorschlag der CDU, dann müssten weite Teile der kommunalen Planung vorher von den Bundesländern abgesegnet werden.

Was bedeutet das für private Bauherren?

Schon der Referentenentwurf der BauGB-Novelle war bei Verbänden und Unternehmen stark umstritten. Mit dem Gegenvorschlag könnte der Erwerb von bezahlbarem Wohneigentum zusätzlich erschwert werden. Denn stehen weniger Eigentumswohnungen zur Verfügung, könnte sich der Run auf die begehrten Baugrundstücke in den Ballungszentren verstärken. Das wiederum lässt die Preise für Bauland weiter steigen. Zudem könnte die stärkere Regulierung zu Verzögerungen und damit zu höheren Kosten führen. Schon jetzt muss man in einigen Regionen monatelang auf eine Baugenehmigung warten.

Der Kompromiss legt vor allem Normalverdienern neue Hürden in den Weg zum Eigenheim. Damit das Traumhaus kein Wunschtraum bleibt, sollten sich Bauwillige bereits vor der Suche nach einem passenden Grundstück über die Finanzierung Gedanken machen. Gut beraten sind die Kunden von Town & Country Haus. Der Massivhaushersteller ist nicht nur bei der Grundstückssuche behilflich, der bankenunabhängige Finanzierungsservice findet zudem für jede Baufamilie das passende Finanzierungsangebot.