Der regelmäßige Rückschnitt von Hecken und Büschen gilt als eine der wichtigsten Arbeiten im Garten. Wir erklären, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wann der Heckenschnitt erlaubt ist.
Wer Hecken oder große Büsche im Garten zurückschneiden möchte, sollte auf gesetzliche Bestimmungen in Deutschland achten. Zum Schutz von Vögeln und Kleintieren ist ein radikaler Rückschnitt nur zu bestimmten Jahreszeiten erlaubt.
Heckenrückschnitt: Wann ist er in Deutschland erlaubt?
Laut Bundesnaturgesetz (BNatSchG § 39 Abs. 5) dürfen Gartenbesitzer Hecken und Sträucher zwischen Oktober und Februar zurückschneiden. Zwischen dem 1. März und 30. September ist es gesetzlich untersagt, eine Hecke „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (über dem Boden zu kappen)“. Diese Regelung schließt größere Rückschnitte aus.
Warum ist der Heckenschnitt zwischen März und September verboten?
Im dichten Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Hecken leben heimische Kleintiere und Vögel, die im Frühjahr Bruthöhlen oder Nester für ihren Nachwuchs bauen. Weil mit der zunehmenden Urbanisierung immer mehr Lebensräume für heimische Tiere verschwinden, dient die gesetzliche Regelung dem Schutz des Artenreichtums. Wer sich nicht daran hält, kann mit Ordnungsgeldern rechnen. Deswegen unsere Empfehlung: Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach, ob es gegebenenfalls sogar Verordnungen gibt, die über das Bundesnaturgesetz hinausgehen.
Hecke schneiden: Pflegeschnitte sind erlaubt
Schonende Formen des Rückschnitts, nämlich der sogenannte „Form- und Pflegeschnitt“, dürfen Hobbygärtner zwischen März und September vornehmen. Sie dienen der Gesunderhaltung von Bäumen oder dazu, den Zuwachs von Pflanzen zu begrenzen. Wir empfehlen allerdings, vor dem Schnitt auch in diesen Fällen zu überprüfen, ob Sie Vögel oder Kleintiere stören. Ist das der Fall, sollten Sie den Rückschnitt verschieben.
Habe ich eine Pflicht zum Heckenschnitt?
Sofern Hecken oder Sträucher auf Nachbargrundstücke ragen oder Personen auf öffentlichen Bürgersteigen behindern, sind Sie zum Rückschnitt verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn Zweige Verkehrsschilder verdecken oder die Sicht für Verkehrsteilnehmer eingeschränkt ist. Allerdings gilt auch hier: Schneiden dürfen Sie nur im Rahmen des Bundesnaturgesetzes.
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