Sie träumen vom eigenen Garten und vom Kinderzimmer für den jüngsten Nachwuchs? Ab heute werden Familien durch die neue Hausbau-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie jetzt.
Seit Anfang des Jahres ist die Rede von einem Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld. So handelt es sich bei der neuen Familienförderung nicht mehr um einen jährlichen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit, wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundlicher Neubau (BEG-KFN).
Familienförderung: Die Voraussetzungen
Erst heute, zum Start der Förderung „Wohneigentum für Familien (WEF)“, wird von der KfW bekanntgegeben, wie gefördert wird. Doch die Voraussetzungen stehen schon lange fest:
- Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro
- 10.000 Euro mehr Jahreseinkommen für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind
- Förderung eines Neubaus zur Selbstnutzung
Der Kauf von Bestandsgebäuden ist ausgeschlossen. Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist außerdem auf ein jährliches Volumen von 350 Millionen Euro gedeckelt, dass Experten zufolge zu niedrig angesetzt ist. Vom Baukindergeld profitierten dank einer Förderung von 9,9 Milliarden Euro insgesamt 310.000 Familien. Das bedeutet für Sie: Schnell sein und gemeinsam mit einem von mehr als 300 regionalen Town & Country Haus Partnern Ihre Voraussetzungen für die Familienförderung prüfen.
Welche Wohngebäude werden gefördert?
Die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) ist nicht mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – klimafreundlicher Neubau (BEG-KFN) kombinierbar, da sich beide Förderungen an diese Wohngebäudestufen richten: klimafreundliches Wohngebäude und klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Wie bereits beschrieben, richtet sich das Programm WEF an Familien mit geringen bis mittleren Einkommen. Familien, die die Einkommensgrenze des Programms übersteigen, können stattdessen die Hausbau-Förderung „klimafreundlicher Neubau“ beantragen.
Wie wird gefördert?
Pro Antragsteller soll ein Kredit von maximal 240.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Kredithöhe setzt sich aus dem maximalen Jahreseinkommen und der Anzahl der Kinder zusammen. Für den Kredit stehen Familien die Finanzierungsformen Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen zur Auswahl.*
Annuitätendarlehen für die Förderung „Wohneigentum für Familien“:
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,01 % |
11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 1,05 % |
26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 1,24 % |
Endfälliges Darlehen für die Förderung WEF:
Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
4 bis 10 Jahre | 1,35 % |
Zu viele Informationen auf einmal? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch können wir prüfen, welche Hausbau-Förderung für Sie infrage kommt, damit Sie Ihrem Traum der eigenen vier Wände einen Schritt näherkommen.
*Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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