Wenn ein Bauherr Schäden rund um den Hausbau bezahlen muss, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, dann kann es richtig teuer werden. Schlimmstenfalls steht das ganze Projekt auf der Kippe. Bauherren sollten deshalb schon vor dem ersten Spatenstich die wichtigsten Versicherungen abgeschlossen haben. Hier ein Überblick:

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Kommt es tatsächlich zu berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten, so kommt diese dafür auf“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutz-gemeinschaft für Baufinanzierende. Darüber hinaus erfülle die Versicherung eine Rechtsschutz-Funktion, indem sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehre. Mitglieder der Schutzgemeinschaft etwa können sich ein individuelles Versicherungsangebot erstellen lassen, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist man als Bauherr unter Umständen verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. „Speziell dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, erläutert Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und am Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über Hilfe von Freunden und Familie. „Eine Bauhelfer-Unfallversicherung deckt die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der Baustelle ab“, so Florian Haas. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der BG die versicherte Leistung bei Invalidität.
Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Hauses wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Arbeitslosenversicherung kann sinnvoll sein

Die Darlehensverpflichtungen aus dem Bau eines Hauses erstrecken sich meist über viele Jahre. Bei Arbeitslosigkeit des Bauherrn können die Kreditraten häufig nicht mehr gezahlt werden. „Eine Absicherung des Arbeitslosenrisikos mithilfe einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit ist daher sinnvoll“, erklärt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Der Versicherer leiste dann für einen Arbeitslosigkeitszeitraum von bis zu zwölf Monaten die vereinbarte Versicherungssumme. Die Schutzgemeinschaft beispielsweise macht ihren Mitgliedern individuelle Angebote für den Abschluss der entsprechenden Policen.

Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.