Ein Baugrundstück gekauft und erst dann gemerkt, dass dort im Erdreich Glasfaserkabel verlegt waren – so erging es einer Familie, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollte. Was in solchen Fällen zu tun ist, wie man unangenehme Überraschungen beim Grundstückskauf vermeidet und wann man Glasfaserkabel auf dem eigenen Grundstück dulden muss, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Nach der anfänglichen Freude kam schnell der Riesenschock für Familie A.*: Auf dem gekauften Baugrundstück, nach welchem die Familie monatelang gesucht hatte, waren unterirdisch Glasfaserkabel verlegt. Diese schränken die Bebaubarkeit stark ein. Der Traum vom Eigenheim scheint geplatzt und das Geld, welches man sich mühsam für den Kauf des Grundstücks zusammengespart hatte, war umsonst ausgegeben. Dieser Fall ist vielleicht eine Seltenheit in Deutschland, kann aber unerfahrenen Hausbau-Interessierten schnell passieren und dann zu Frust führen. Wir möchten Sie mit diesem Blogbeitrag aufklären!

Zunächst: Glasfaserkabel machen ein Baugrundstück nicht per se unbebaubar. Es kommt auf deren Lage an. Liegen Sie allerdings unter dem vorgesehenen Bauplatz, wird es schwierig. Glasfaserkabel können unterschiedlich tief verlegt sein, befinden sich aber mindestens 60 cm in der Erde. Schon Erdarbeiten zum Ausschaufeln der Baugrube sind dann nicht durchführbar.

Wie kann man eine solche böse Überraschung beim Grundstückskauf vermeiden?

Zuallererst sollte man vor dem Kauf eines Grundstücks in das Grundbuch schauen, welches als öffentliches Register für Grundstücke und Grundbesitz beim örtlichen Amtsgericht geführt wird. Darin findet man neben Flurstücknummer, Größe und Art des Grundstückes, auch Informationen zum Eigentümer, Grundlasten und Grunddienstbarkeiten. Vor allem ein Blick in die Abteilung II des Grundbuchs lohnt sich. Hier geht es um sogenannte Lasten, wie Grunddienstbarkeiten. Zu Deutsch: Dort steht, was man auf einem Grundstück zu unterlassen hat oder gar dulden muss. Das können Wege-, Überfahr oder aber eben auch Leitungsrechte sein. Wurden Glasfaserkabel auf einem Grundstück verlegt, so sollten sie hier vom Eigentümer bzw. dem Besitzer der Leitungen eingetragen worden sein.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick ins Baulastenverzeichnis. Auch, wenn Baulasten theoretisch im Grundbuch stehen sollten, so ist es in der Realität nicht immer der Fall.

Was kann man in einem wie oben beschriebenen Fall tun?

Waren die Glasfaserkabel weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis eingetragen, sollte man sich schnellstmöglich Informationen einholen. Ein Anwalt kann einem am besten in einem solchen individuellen Fall juristisch beraten und die nächsten Schritte aufzeigen.

Muss man die Verlegung von Glasfaserkabeln auf einem Privatgrundstück dulden?

Unter Umständen ja! Der Antwort liegt das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (Digi-Netz-Gesetz) zu Grunde, welches seit Ende 2016 in Kraft ist. Es soll den Ausbau des Glasfasernetzes verbessern und zugleich die Ausbaukosten senken. In Kombination mit dem §77k des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist so ein Eingriff zum Verlegen von Glasfaserkabeln auf Eigentum genehmigt. Die Einwilligung des Eigentümers ist dabei nicht notwendig. Er muss zudem den Eingriff dulden, wenn keine der folgenden Einschränkungen vorliegt:

  • Der Eingriff muss so geringfügig wie möglich ausfallen
  • Die Glasfaserkabel dürfen nur im Schutzstreifen einer rechtlich bereits gesicherten Leitung verlegt werden
  • Die Nutzbarkeit des Grundstücks wird nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt oder gar unzumutbar beeinträchtigt.

*Name von der Redaktion geändert.