Wer beschließt ein Haus zu bauen, hat eine lange Liste von Wünschen und Ansprüchen an sein zukünftiges Traumhaus. Die meisten Deutschen wünschen sich zum Beispiel ein freistehendes Haus mit Garten. Auch eine große Einbauküche soll es sein. Damit sich die Wünsche erfüllen und alles reibungslos abläuft, müssen Bauwillige Kosten, Genehmigungen und Bauablauf im Blick behalten. Was passiert wann? Was müssen sie wann beauftragen? Was müssen sie wissen? Mit dieser Checkliste kommen Bauherren zügig zu ihrem Traumhaus.

1. Finanzierung

Ist die Entscheidung für den Bau eines Massivhauses gefallen, muss zunächst die Finanzierung geklärt werden. Man muss wissen, wie viel Haus man sich leisten kann. Kalkuliert man zu knapp, riskiert man am Ende wohlmöglich den Verlust der Immobilie. Einige Fragen sollten sich die Bauherren vor der Klärung der Finanzierung stellen:

  • Wie viel Geld steht im Monat für die Zahlung des Kredits zur Verfügung?
  • Wie viel Eigenkapital haben sie gespart?
  • Gibt es Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen?
  • Wie viel Geld kann für Instandhaltung, Urlaub, Reparaturen und Anschaffungen monatlich zurückgelegt werden?

Vor der Hausplanung steht also der Kassensturz. Erst wenn alle Einnahmen mit den Ausgaben abgeglichen wurden, kann verlässlich geplant werden. Unabhängige Baufinanzierer können Bauwillige bei der Aufstellung beraten, wissen die Eigenleistungen zu kalkulieren und kennen auch mögliche Fördermittel. Mit dieser Gesamtaufstellung kann realistisch die Höhe für den Baukredit ermittelt werden. Zugleich wissen unabhängige Baufinanzierer, welche Bank die besten Konditionen anbietet. Wer frühzeitig die Finanzierung und den Kreditantrag regelt, kann bei einem geeigneten Grundstück schnell reagieren und erhält den Zuschlag.

2. Grundstück und Haustyp

Jedes Traumhaus braucht einen Standort, ein Grundstück. Familien und Paare, die noch kein Grundstück besitzen, müssen sich klar werden, wo sie gerne leben möchten. In der Stadt? Auf dem Land? Nah zu Schulen, Versorgungseinrichtungen oder dem Arbeitsplatz? Ist die Region oder der Ort gefunden, können Bauwillige die Gemeinde nach freien Baugrundstücken fragen, sich auf bekannten Immobilienportalen im Internet umgucken oder auf Makler zugehen. Ebenso können sie sich an ein Massivhausunternehmen wie Town & Country Haus wenden, welches Grundstücke vermittelt. Die Bauspezialisten sind gut vernetzt und wissen, wo bezahlbare Baugrundstücke angeboten werden.

Danach steht die Entscheidung für einen Haustypen an. Viele zufriedene Hausbesitzer raten, einige Musterhäuser zu besichtigen, um ein besseres Gefühl für den Grundriss, die Größe der Räume und Standard-Einrichtungen zu erhalten. Wissen Familien oder Paare schon genau, welchen Haustyp sie bauen wollen, können sie auch ohne Grundstück einen Kaufvertrag mit Town & Country Haus abschließen. Dies bringt den Vorteil, dass sie vor möglichen branchenbedingten Preiserhöhungen geschützt sind. Der zum Abschluss des Kaufvertrages vereinbarte Festpreis gilt für 12 Monate, ebenso die kostenfreie Geld-zurück-Garantie. Passt der gewünschte Haustyp nicht zum verfügbaren Grundstück und den Bauvorschriften, ist dies kein Problem. Auch eine Anpassung des Massivhauses an das Grundstück ist realisierbar.

3. Baupartner und Kaufvertrag

Die größten Sorgen machen sich Bauwillige neben der Finanzierung oftmals wegen Baupfusch, unseriösen Bauunternehmen oder der Pleite des Bauträgers. Die sorgfältige Auswahl eines vertrauensvollen, erfahrenen Bauunternehmens fällt den meisten Bauwilligen daher schwer. Um die Bedenken zu minimieren, sollte man sich Musterhäuser von verschiedenen Bauunternehmen ansehen, mit anderen Bauherren sprechen und darauf achten, dass das Unternehmen schon eine große Anzahl von Häusern errichtet hat, also über langfristige Erfahrung verfügt.

Darüber hinaus ist der Kaufvertrag mit den Konditionen und Kosten entscheidend. Hier sollten die Bauherren darauf achten, dass alle für den Bau notwendigen Arbeiten, Gewerke, Materialien und Prüfungen und Kontrollen aufgeführt sind. Nur vollständige Transparenz schützt die Bauherren vor versteckten Kosten. Ist zum Beispiel das Bodengutachten nicht im Festpreis inbegriffen und wird eingespart, kann dies zu unerwarteten Kosten führen, da sich die Bodenverhältnisse auf den Hausbau auswirken. Als Faustregel gilt: Je mehr Inklusivleistungen der Kaufvertrag enthält, umso weniger wird im Nachhinein das Budget belastet und desto unwahrscheinlicher wird eine teure Nachfinanzierung. Unabhängige Gutachter können den Bauvertrag vorab prüfen und den Bauherren Sicherheit geben.

4. Bauvorbereitungsgespräch

Sobald Grundstück und Haustyp feststehen und der Kaufvertrag unterschrieben ist, besprechen die Bauherren mit dem Baupartner die Bauvorbereitungen. In diesem Gespräch erfahren sie, was die nächsten Schritte sein werden und welche Unterlagen sie für die Hausplanung besorgen müssen. Für die Bauplanung sind der Katasterauszug, sowie der Bebauungsplan und der Lage- und Höhenplan vom Katasteramt erforderlich. Für die Bauarbeiten müssen Strom und Gas bestellt werden. Nach dem Vorbereitungsgespräch wird das Bodengutachten in Auftrag gegeben.

5. Planungsgespräch

Im Planungsgespräch nimmt das Traumhaus erste Formen an. Hier wird das Ergebnis des Bodengutachtens und mögliche Auswirkungen auf die Statik besprochen. Dann wird die Lage des Hauses und des Carports bzw. der Garage auf dem Grundstück festgelegt. Es werden auch alle wichtigen Entscheidungen zum Grundriss getroffen: Muss dieser angepasst werden? Wie viel Kinderzimmer braucht die Familie? Soll es ein Gäste- oder Arbeitszimmer geben? Zum Schluss werden alle Unterlagen für die Beauftragung des Bauplaners durchgegangen.

6. Bemusterung

Etwa vier Wochen nach dem Planungsgespräch müssen die Bauherren die Ausstattung festlegen. Dazu gehören die Auswahl der Dachziegel, Fassadenfarbe, Haustür, Fenster, Jalousien, sowie Bodenbeläge, Fliesen in Bad und Küche, Innentüren und eventuell Innentreppe. Der Bauantrag liegt zu diesem Termin bereits vor, sodass die Bauherren die Baugenehmigung bei der Stadt beantragen können.

7. Genehmigungen und Baubeginn

Der Bau kann erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Jedes Bauamt hat andere Bearbeitungszeiten. Bei manchen dauert es 2 Wochen und bei anderen 3 Monate. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, wird der Termin für den Baubeginn bestimmt und der Bauzeitenplan festgelegt. Das Bauanlaufgespräch und der 1. Spatenstich finden bereits auf der Baustelle statt. Von da an sind es etwa 6 Monate bis das schlüsselfertige Haus fertiggestellt ist.

8. Richtfest

Wenn der Rohbau und der Dachstuhl fertig gestellt sind, wird das Richtfest gefeiert. Dies ist ein großer Meilenstein im Bauprozess und wird daher auf der Baustelle gefeiert. Die Handwerker sind dabei, ebenso wie Familie, Freunde und Nachbarn. Die Bauherren haben die Aufgabe, oben auf dem Dach den Zimmermannsnagel einzuschlagen und die Richtkrone aufzuhängen. Obligatorisch ist der Richtspruch vom Zimmermann, Maurermeister oder Polier, danach wird mit einem Schnaps angestoßen und das Glas auf den Boden geworfen, denn Scherben bringen Glück. Bei dem Richtfest kann oft schon der Termin für die Hausübergabe vereinbart werden. Dies ist für die Bauherren eine Orientierung, den Umzug und die Kündigung der Wohnung zu planen.

9. Qualitätskontrolle

Während der gesamten Bauzeit werden die verschiedenen Gewerke abgenommen und geprüft. Die unabhängige Qualitätskontrolle vom TÜV, VQC oder der DEKRA sind fester Bestandteil des Hausbaus. Der Blower-Door-Test überprüft die Dichtigkeit des Hauses, die wichtig für einen niedrigen Energieverbrauch ist. Die Endkontrolle des Hauses wird ebenfalls von einem unabhängigen Baugutachter durchgeführt.

Zu den Qualitätsleistungen von Town & Country Haus, die alle in einem Hausbau-Schutzbrief festgehalten sind, zählen der Energieausweis, die ausschließliche Verwendung von Markenprodukten, die Bauzeitgarantie, eine 4-fache Baufertigstellungsbürgschaft, ein vom Wirtschaftsprüfer verwaltetes Baugeldkonto und eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungshaftpflichtversicherung, der die Bauherren von der Bauplanung bis nach dem Einzug absichert.

10. Hausübergabe und Einzug

Haben die Handwerker alle Arbeiten abgeschlossen und sind bei der Endkontrolle keine Mängel festgestellt wurden, wird den Bauherren ihr Massivhaus übergeben. Mit der Schlüsselübergabe werden die Bauherren zu Hausbesitzern. Vor dem Einzug stehen nur noch die Eigenleistungen, wie das Tapezieren, Malern oder Bodenverlegen, aus.

Mit einer systematischen Planung gelingt der Hausbau ohne Verzögerungen und bleibt im Budgetrahmen.