Seit Jahren kennen die Preise beim Hausbau nur eine Richtung: steigend nach oben. Zuletzt befeuerten vor allem Lieferengpässe die Kosten von Baumaterialien wie Holz, Dämmung oder Stahl. Nun soll die Politik eingreifen und das Problem entschärfen, unter anderem mit einer Stoffpreisgleitklausel. Doch was bedeutet das für Bauunternehmen und Bauherren?

Die Bau- und Ausbauhandwerke haben sich während der Corona-Krise als starke wirtschaftliche Stütze erwiesen. Lagen andere Branchen, wie der Tourismus oder die Gastronomie lahm, boomte das Handwerk, allen voran der Hausbau. Doch jetzt, wo die Inzidenzen sinken und der normale Alltag für die Deutschen zurückkehrt, wird genau diese Branche mit massiven Preissteigerungen und Beschaffungsproblemen von Baumaterialien zum Sorgenkind der deutschen Wirtschaft.

Die Politik soll helfen

„Die Politik ist aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente so rasch es geht einzusetzen, um den Verwerfungen auf dem Markt für Baumaterialien entgegenzuwirken und diese in den Griff zu bekommen.“ Beinah als Hilferuf formuliert Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), seine Aufforderung an die Politik und begrüßt zugleich, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier das Problem zur Chefsache erklärt hat.

Grünes Licht für die Preisgleitklausel

Um zusätzlich belastende Faktoren aus dem Weg zu räumen, gab das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Umwelt (BMI) bereits grünes Licht für eine Preisgleitklausel. Diese hilft vor allem Bauunternehmen, die aufgrund einer verbindlichen Preiskalkulation vor dem Auftrag nach Abschluss auf Mehrkosten durch Preiserhöhungen sitzen bleiben. Dank der Stoffpreisgleitklausel dürfen diese Mehrkosten zukünftig zum Teil auch auf Auftraggeber umgelagert werden – trotz vereinbarter Festpreiskalkulation. Medienberichte sprechen hier zunächst nur von öffentlichen Auftraggebern. Wie ist es also im privaten Bereich? Müssen auch Bauherren bald mit noch mehr nicht kalkulierten Kosten rechnen?

Festpreisgarantie vs. Preisgleitklausel

„Bei Town & Country Haus kommt aktuell keine Preisgleitklausel zum Einsatz“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Deutschlands meistgebautem Markenhaus. „Unsere Bauherren profitieren ab der Unterschrift auf ihrem Hausbauvertrag von einer 12 Monate Festpreisgarantie, welche für Preissicherheit sorgt. Steigen die Preise für Baumaterialien in dieser Zeit, bleiben TC Bauherren von Mehrkosten verschont – das garantieren wir!“