Erneuerbare Energien gewinnen beim Beheizen von Wohngebäuden immer mehr an Bedeutung. Nach einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis, Wiesbaden) wurden in 61,5 Prozent der im vergangenen Jahr fertig gestellten Wohngebäuden Heizungsanlagen installiert, die erneuerbare Energien einsetzen. 38 Prozent der fertig gestellten Wohngebäude wurden laut Destatis primär mit erneuerbaren Energien beheizt.

Damit lagen die erneuerbaren Energien auf Platz zwei der primären Energiequellen hinter Gas, das in 51,5 Prozent der Neubauten für die Heizung eingesetzt wurde. Die übrigen Energiequellen – unter anderem Fernwärme, Öl und Strom erreichten laut Destatis zusammen 10,5 Prozent.

Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies nach Aussage der Wiesbadener Statistiker vor allem mit Umweltthermieanlagen (63,9 Prozent), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (18,6 Prozent), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen.

Hightech-Heiztechnik benötigte ein fehlerfreies und möglichst luftdichtes Haus

„Mit diesem Trend scheinen die Anforderungen des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz von 2011 erfüllt werden zu können. Dieses fordert, dass bis 2020  mindestens 14 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien zu decken sind“, sagt Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Göttingen). Doch wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten. „Thermieanlagen entziehen zwar aus der Luft oder dem Wasser Energie, müssen aber permanent mit Strom betrieben werden. Wird dieser wiederum nicht umweltfreundlich aus der Kraft der Sonne gewonnen, schlägt sich dies entsprechend negativ in der Umweltbilanz nieder“, sagt Schumacher-Ritz. Um einen angenehmen und störungsfreien Betrieb der Thermieanlage gewährleisten zu können müssen noch weitere Regeln befolgt werden. „Entgegen herkömmlicher Heizmethoden, wo nahezu unendlich viel Energie per Thermostat nachgeschoben werden kann, ist die Leistungsfähigkeit von Thermieanlagen begrenzt. Dementsprechend wichtig ist es, auf eine möglichst fehlerfreie Verarbeitung sämtlicher Gewerke während des Hausbaus zu achten. Wenn zum Beispiel die notwendige Luftdichtheit des Hauses auf Grund unsachgemäßer Verarbeitung der Baumaterialien oder einem nachlässigen Einbau der Fenster nicht gewährleistet werden kann, kann es für die Bewohner in kalten windigen Wintertagen durchaus einmal ungemütlich werden“, sagt Schumacher-Ritz. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen die Sachverständigen des VQC unbedingt einen Luftdichtheits-Test. Falls der Test Leckagen aufzeigt können diese noch rechtzeitig vor dem Einzug abgedichtet werden.

Gewissenhafte Planung spart Geld

Und noch einen Tipp gibt der VQC-Sachverständige. Da bereits vor Beginn der Baumaßnahmen der Energieberater den zu erwartenden Energiestandard des neuen Ein- oder Zweifamilienhauses berechnet einen entsprechenden Energieausweis ausstellt, sind Änderungen in der Bauplanung generell, aber auch in der Planung der Heizungsanlage dann nur noch mit einem großen finanziellen Aufwand möglich. Hier gilt es also, sehr detailliert und gewissenhaft zu planen und die realistischen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner zu berücksichtigen.

Die Sachverständigen des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau haben sich seit mehr als zehn Jahren darauf spezialisiert, Wohnungsbauten während der Entstehungsphase zu begleiten, um mögliche Verarbeitungsfehler frühzeitig zu erkennen und in Kooperation mit den ausführenden Handwerkern zu vermeiden. Am Ende einer VQC-Begleitung steht auch ein obligatorischer Luftdichtheits-Test (Blower-Door), der zuverlässige Aussagen über die Luftdichtheit des Hauses macht.

 

 

 

 

 

 

*Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf die Meldung 220/16 des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden vom 29. Juni 2016