Hier erfahren Sie alles rund um das neue Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und den drei Teilprogrammen, die die bisherigen vier Förderprogramme in diesem Jahr ersetzen. Wir haben für Sie zusammengefasst, wann die BEG in Kraft tritt, welche Änderungen beachtet werden müssen und welche Vorteile Bauherren dadurch haben.

Der Startschuss für eine Reform der Gesetze und Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden war am 1. November 2020 mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Daran anknüpfend treten die bestehenden Förderprogramme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) zum 1. Januar 2021 außer Kraft. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ruft drei Teilprogramme ins Leben, die die vier Programme ersetzen: Einzelmaßnahmen (EM), Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

In Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Reduzierung der CO2-Emissionen und der Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt die Bundesregierung die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein.

Was ist neu?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfolgt das Ziel, energieeffizientes Bauen oder Sanieren attraktiver zu machen. Erstmals werden Energieeffizienz und erneuerbare Energien in einem Förderprogramm zusammengefasst. Neubauten und Komplettsanierungen werden künftig durch den Einsatz erneuerbarer Energie durch die BEG stärker gefördert. Dazu dient die Etablierung der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE). Zudem werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate künftig in der BEG durch die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) für Neubauten prämiert.

Die drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind als Zuschuss- und Kreditvariante konzipiert. Bisher konnte ein Bauherr nur das eine oder das andere beantragen.

Bauherren und Sanierer können sich zudem über eine vereinfachte Antragstellung bei einer Institution (KfW oder BAFA) für sämtliche Förderangebote freuen.

Wann tritt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begann zum 1. Januar 2021 mit der Etablierung der Zuschussvariante des Teilprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Zum 1. Juli 2021 treten die Teilprogramme Bundesförderung für effiziente Gebäude-Wohngebäude (BEG WG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude-Nichtwohngebäude (BEG NWG) in der Zuschuss- sowie Darlehensvariante mit der Darlehensvariante für Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.

Hinweis für Bauherren

Bis zum 30. Juni 2021 können Sie den Förderkredit „Energieeffizient Bauen (153)“, beispielsweise für das KfW-Effizienzhaus-55, bei der KfW beantragen. Ab dem 1. Juli 2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Zuschuss- und Darlehensvarianten der BEG stellen. Bei Fragen oder Unklarheiten helfen Ihnen gern Ihr regionaler Town & Country Partner oder der bankenunabhängige Finanzierungsservice von Town & Country Haus weiter!