Malern, tapezieren, Böden verlegen – zu jedem schlüsselfertigen Massivhaus von Town & Country gehören Eigenleistungen. Doch auch, wenn es sich um vergleichsweise einfache Aufgaben handelt, sollten Bauherren den Arbeitsschutz ernst nehmen – vor allem, wenn Verwandte und Freunde mit anpacken. Denn kommt es zum Unfall, kann es teuer werden.

Mit der Schlüsselübergabe naht ein heiß ersehnter Moment für die Bauherren: Endlich ist das eigene Traumhaus fertig! Nach monatelanger Planungs- und Bauzeit können sie es kaum erwarten, einzuziehen. Doch bevor es soweit ist, müssen noch die Böden verlegt und die Wände gestaltet werden. Für diese Arbeiten, die auch Laien leicht von der Hand gehen, werden gerne Verwandte, Freunde oder Kollegen eingespannt. Doch Bauherren sollten die Gefahren, die beim Eigenbau lauern, nicht unterschätzen, denn Unfälle passieren schnell.

Versicherung ist Pflicht!

Ein Beispiel: Der Nachbar steht auf der Leiter und klebt die letzte Tapetenbahn an. Beim Herabsteigen rutscht er ab und stürzt so unglücklich, dass er sich die Kniescheibe bricht. Das Bein muss operiert werden, im Anschluss folgt eine Reha. Hat sich der Bauherr nicht für den Ernstfall abgesichert, können hohe Kosten auf ihn zukommen. Er muss nicht nur für die Unfallfolgen aufkommen, es drohen zudem Regressforderungen sowie Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

Denn was viele Bauherren nicht wissen: Ihre Helfer müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden – und das bis spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn. Dabei ist es egal, ob sie für ihre Dienste bezahlt werden oder ob sie bereits eine private Unfallversicherung besitzen. Die BG Bau übernimmt bei einem Unfall die gesamten Kosten – von der Behandlung bis hin zu Renten- und Pflegegeldzahlungen.

Private Bauhelferversicherung: Lücken schließen

Achtung: Nicht immer sind Familienmitglieder und nahe Freunde automatisch versichert. Stürzt der Vater beispielsweise beim Entladen des Baumaterials, dann könnte das als private Gefälligkeit eingestuft werden, die nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt. Entscheidend sind hier der Umfang der Arbeiten sowie die persönliche Beziehung des Helfers zur Bauherrenschaft. Auch Bauhelfer, die wie ein selbstständiger Unternehmer handeln und etwa auch die Materialbeschaffung übernehmen, sind nicht über die BG Bau versichert.

Es ist daher empfehlenswert, zusätzlich eine private Bauhelferversicherung abzuschließen. Sie schließt nicht nur Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz, sondern kann diesen auch sinnvoll aufstocken. Die BG Bau bietet nur eine Basisabsicherung, die längst nicht alle Schäden abdeckt. Der Vertrag läuft meist für ein Jahr und kann bei Bedarf verlängert werden. Mit beiden Versicherungen im Gepäck sind die Bauherren und ihre Helfer optimal geschützt.