Mit Beginn des zehnten Monats wird ein sogenannter Heizungs-Check eingeführt, der mit Stichtag 1. Oktober für alle Hauseigentümer zur Pflicht wird. Es ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, Energie im Gebäudebereich einzusparen und Vorsorge zu treffen, eine Mangelsituation zu vermeiden oder bei Eintritt abzumildern. Insgesamt plant die Bundesregierung mit dem gesamten Energiesicherungspaket in den kommenden zwei Jahren rund 11 Milliarden Euro bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand einzusparen.

Was bedeutet der Heizungs-Check?

Zunächst einmal: Der Heizungs-Check ist keine neue Erfindung. 2010 entwickelte die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V.  ein standardisiertes, neutrales Checklisten-Verfahren, um Energiesparpotenziale bei Heizungsanlagen aufzuspüren. Dieses Verfahren ist sogar geDINt. 2016 gab es einen Relaunch, eine Weiterentwicklung, der Heizungs-Check 2.0 kam auf den Markt und zu den bisherigen zehn Schritten der Kontrolle kamen drei weitere hinzu.
 
Die 10 Schritte beim Heizungs-Check
            1. Abgasverlust
            2. Wärmeverlust über Kesseloberfläche
            3. Ventilationsverluste
            4. Brennwertnutzung
            5. Kesselüberdimensionierung
            6. Heizkesselregelung
            7. Art der Trinkwassererwärmung
            8. Hydraulischer Abgleich
            9. Heizungspumpe
            10. Rohrleitungsdämmung
            11. Systemtemperaturen
            12. Regeleinrichtung der Heizkörper
            13. Nutzung erneuerbarer Energien
 
 
Der genormte Check nach DIN EN 15378 will Schwachstellen in der Anlage aufdecken. In dieser 13-Punkte-Checkliste ist ein hydraulischer Abgleich inbegriffen. Eigenheimbesitzer können also aufatmen. Der gesonderte hydraulische Abgleich findet somit nur bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens zehn Wohneinheiten verpflichtend Anwendung. Zum Verständnis: Er dient einer gleichmäßigen Wärmeversorgung in den Heizkörpern. Dafür werden Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen und Rohre optimal aufeinander abgestimmt.

Dauer, Kosten und Fördermöglichkeiten

Der Heizungs-Check muss von Experten, u.a. Schornsteinfeger, Energieberater oder Heizungsmonteure, durchgeführt werden. Er dauert bei einem Einfamilienhaus gut 60 Minuten, egal ob Gas- oder Ölheizung. Das Check-Ergebnis gibt dem Eigentümer Punkt für Punkt eine Übersicht, ob, wie viel und wie an den Heizkosten gespart werden kann. Einziger Wermutstropfen: Die Kosten müssen die Eigentümer selbst tragen. Je nach Größe des Heizsystems können für den Pflicht-Check Kosten von mehreren hundert Euro entstehen. Ein Lichtblick: 20 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei einer anschließenden Optimierung der Anlage, z.B. Pumpentausch oder Einstellung der Heizkurve.

Warum ist ein Heizungs-Check notwendig?

Zu Recht die Frage: Warum ist dieser Check notwendig? Unnötige Geldschneiderei, denken die einen – ich warte doch meine Anlage regelmäßig, versichern die anderen. Ein Vergleich, der sich lohnt: Regelmäßig im Oktober rufen TÜV, DEKRA und KfZ-Werkstätten zum Lichttest auf, denn – ja, genau – häufig sind die Scheinwerfer nur einen Mü falsch eingestellt, ein Sicherheitsrisiko für Voraus- und Vorbeifahrende. Dieses Mü ist es mitunter auch bei der Heizungsanlage, welches wieder richtig eingestellt zu mehr Effizienz führen kann. Und wie man so schön sagt: „Kleinvieh macht auch Mist”, erhofft sich die Bundesregierung in der Summe dieser Maßnahmen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieversorgung auch bei Gasmangellage sicherstellen zu können.

Wie schnell kann und wie oft muss diese Prüfung erfolgen?

Der Heizungs-Check ist in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) niedergeschrieben. Sie gilt vorerst für die Dauer von zwei Jahren. Aufatmen können all jene Häuslebauer, die eine vergleichbare Prüfung erst abgelegt haben. Achtung: Diese Prüfung darf nicht älter als zwei Jahre sein. Für alle anderen gilt, ein verpflichtender Heizungs-Check bis zum Jahreswechsel 2023/2024.