Jahrelang geht alles gut. Doch dann entwurzelt ein starker Sturm den Baum im Garten. Dieser stürzt auf das benachbarte Grundstück und richtet dort erheblichen Schaden an. Muss der Grundstückseigentümer dafür geradestehen?

Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Antwort im vorliegenden Fall: nein (Az.: I-9 U 38/13). Während eines Sturms war eine 200 Jahre alte Eiche entwurzelt worden und umgestürzt und hatte am Gebäude nebenan erhebliche Schäden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung verweigerte die Schadenregulierung mit dem Argument, dass bis dato kein Fachmann die Standfestigkeit des alten Baums überprüft hatte. Deshalb habe die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der alte Baum stand, ihre „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt und sollte zahlen.

Dem widersprach das OLG der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Die Richter führten aus, dass eben keine Verpflichtung bestanden habe, besagte Standfestigkeit durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Sofern es keine erkennbaren Schäden an einem Baum gebe, könne eine solche Beurteilung auch durch einen Laien erfolgen. Ein Experte müsse erst dann zurate gezogen werden, falls Zweifel an der Gesundheit und eben der Standfestigkeit eines Baums bestünden. Dies war hier jedoch nicht der Fall.

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