Für den Oktober hat der Gesetzgeber zwei Neuerungen zu bieten, die für Bauherren auf Grundstückssuche und Eigenheimbesitzer mit einer Vorliebe für ordentliche Mülltrennung durchaus interessant sein können.

Das Grundbuch wird intelligent

Wer ein Haus bauen möchte, braucht logischerweise ein Grundstück und wird sich mit dem Kauf von Bauland auch mit dem Thema Grundbuch auseinander setzen müssen. Das Grundbuch ist ein amtlich öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. In einem Grundbucheintrag zu einem Grundstück sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse vermerkt sowie Lasten, also zum Beispiel Schulden, und Rechte, wie das Wegerecht eines Nachbars.

Schon lange ist das Grundbuch kein großes, staubiges Buch mehr, sondern wird in elektronischer Form geführt. Bisher ist es jedoch nicht so, dass die Informationen im Grundbuch logisch miteinander verknüpft sind und damit durchsucht werden können wie zum Beispiel das Internet. Deshalb hat die Bundesregierung im Oktober 2014 das Gesetz zur Umstellung auf ein Datenbank-Grundbuch erlassen, das es nunmehr erlaubt die Grundbucheinträge in einer Datenbank zu systematisieren.

Wenn die Grundbücher wie eine Datenbank funktionieren sind neue Auskunftsmöglichkeiten und Darstellungsformen möglich von denen auch Bauherren profitieren können. So könnte direkt nach einem Gläubiger gesucht werden, Namensänderungen rascher durchgeführt und die Ansichten des Grundbuchs zum Beispiel nur auf die Rechtsverhältnisse in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück reduziert werden.

Ziel der Umstellung des Grundbuchs ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Prozessen. So sollen Notare und Banken die Möglichkeit erhalten direkt online auf das Grundbuch zugreifen zu können. Hierfür sind natürlich Datenschutzmaßnahmen und Regelungen unerlässlich.

Doch bis das Datenbank-Grundbuch wirklich in der Praxis genutzt werden kann, wird noch viel Zeit verstreichen. Denn es müssen allein rund 36 Millionen Grundbuchblätter mit ca. 400 Millionen Seiten fit gemacht werden für eine Datenbank. Außerdem kann jede Landesregierung selbst den Zeitpunkt und den Umfang der Umstellung festlegen.

 

Schon gewusst? Ab sofort dürfen Sie die leere Milchtüte nicht mehr beim Hersteller entsorgen!

Gehören Sie zu denjenigen, die akribisch auf Ihre Mülltrennung achten und sogar Shampooflaschen und Konserven zum Händler zurückgebracht haben? Nein. Nicht schlimm, denn seit dem 1. Oktober 2014 ist die sogenannte Eigenrücknahme abgeschafft. Diese war für Unternehmen ein attraktives Schlupfloch, um die Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsmüll zu sparen. Bisher konnte zum Beispiel ein Shampoo-Hersteller sagen, dass er die Verpackung selbst wieder zurücknimmt und musste so keine Gebühr für die Entsorgung über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne bezahlen. Erinnern Sie sich, wann Sie das letzte Mal eine Milchpackung zum Hersteller gebracht haben? Eben!

Doch das Thema Mülltrennung und Müllentsorgung ist nicht nur für die produzierenden Hersteller eine komplizierte Angelegenheit. Auch selbst überlegt man als verantwortungsbewusster Haus- und damit Mülltonnenbesitzer, was eigentlich wo hinein gehört. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Zahnbürste und der alte Einwegrasierer streng genommen nicht in den gelben Sack gehört? In die gelbe Tonne bzw. den gelben Müllsack dürfen nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – also zum Beispiel die Milchtüte, die Deodose und das leere Duschgel. Ebenso gehören Essensreste nicht in den Restmüll, sondern in den Biomüll. In die schwarze Tonne dürfen nur Abfälle, die wegen Ihrer Verunreinigung oder Vermischung nicht getrennt entsorgt werden können, also zum Beispiel Babywindeln.

Wer bei der Müllentsorgung zu Hause alles richtig machen möchte, sollte sich bei am besten auf der Website des Müllentsorgungsbetriebes vor Ort informieren.