Gegen die von der Baustelle ausgehenden Risiken ist eine gute Absicherung nötig

Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug: Bauherren sind für fast alles verantwortlich, was auf der Baustelle geschieht. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, kann dies immense Kosten verursachen, die im Vorfeld nicht einkalkuliert wurden. Entsprechend gut sollten sich Bauherren absichern.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. Allein jeder fünfte Arbeitsunfall passiert auf einer Baustelle – und gerade bei Nicht-Fachleuten ist das Unfallrisiko besonders hoch. „Um im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen ab, die auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Zunächst einmal müsse der Bauherr die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität. Mitglieder der Schutzgemeinschaft können von günstigen Konditionen bei Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung profitieren.

Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung

Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen. „Bauherren können auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, erklärt Florian Haas. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.

Gegen Schäden am Baugerüst absichern

Bei manchem Bauvorhaben müssen Bauherren ein Baugerüst mieten, damit der Bauherr selbst oder Handwerker Arbeiten an der Baustelle oder am Haus vornehmen können. In diesem Falle trägt der Bauherr das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Baugerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft durch eine Baugerüstversicherung beziehungsweise -bürgschaft abdecken.